Hier finden Sie eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen
Tiefgarage P1 am Hauptbahnhof Karlsruhe, Parkplatz P6 Fautenbruchstraße, Tiefgarage am ZKM, Parkhaus Kronenplatz:
Informationen zum Parkabfertigungssystem Autopay finden Sie HIER
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1. WIE KANN ICH MIT AUTOPAY BEZAHLEN?
Um das Parkentgelt für IHren Parkvorgang zu bezahlen, können Sie unter folgenden Möglichkeiten wählen:
vor der Ausfahrt
- Geben Sie vor Ort am Kassenautomaten Ihr Kennzeichen ein und bezahlen Sie mit EC/Giro- oder Kreditkarte.
oder
nach der Ausfahrt innerhalb von 48 h
- Geben Sie Ihr Kennzeichen bei einem weiteren Besuch vor Ort am Kassenautomaten ein und bezahlen Sie mit EC/Giro- oder Kreditkarte.
oder
- Geben Sie auf der Webseite WWW.AUTOPAY.IO Ihr Kennzeichen ein und bezahlen Sie mit Kreditkarte oder PayPal. Eine Anmeldung oder Registrierung ist dazu nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich den normalen Internetbrowser, es gibt keine App dazu.
Sie können Ihre Parkvorgänge auch automatisch bei der Ausfahrt abrechnen lassen:
Registrieren Sie sich dazu vor Ihrer Ausfahrt auf WWW.AUTOPAY.IO.
Hinterlegen Sie in Ihrem Profil das Kennzeichen und Ihre Kreditkarte und schalten Sie die automatische Zahlung für das Kennzeichen frei.
Die Quittungen dazu finden Sie dann ebenfalls in Ihrem Profil.
Der Monitor bei den Ausfahrt zeigt Ihren Bezahlstatus an und erinnert Sie auch gegebenenfalls an die Nachzahlung innerhalb von 48 h durch ein rotes Ausrufezeichen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der Einstellbedingungen nach Ablauf der 48 h nach der Ausfahrt weitere Kosten berechnet werden.
Weitere Informationen zum Parkabfertigungssystem Autopay finden Sie auch HIER
2. WIE KANN ICH EINEN DAUERSTELLPLATZ-VERTRAG ERHALTEN?
Bei Interesse an einem Dauerparkplatz schreiben Sie uns bitte eine Email mit folgenden Daten an PARKEN@KFG.KARLSRUHE.DE
- – in welchem unserer Parkobjekte
- – gewünschter Tarif
- – Ihre Kontaktdaten und Adresse
- – Ihr KFZ-Kennzeichen
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Stellplätzen in unseren Parkräumen werden die Plätze über Wartelisten vergeben.
Um in die Warteliste aufgenommen zu werden, schreiben Sie uns bitte eine Email mit Ihren Kontaktdaten und dem gewünschten Parkobjekt an: PARKEN@KFG.KARLSRUHE.DE
Wir melden uns gerne bei Ihnen, sobald ein Platz für Sie frei wird.
3. KANN ICH MEIN FAHRZEUG LÄNGER IM PARKHAUS ABSTELLEN, DA ICH Z.B. IN URLAUB BIN?
Nach unseren AGB beträgt die Höchstparkdauer ohne Dauerpark-Vertrag 3 Wochen.
Gerne stimmen wir mit Ihnen eine Regelung zum längeren Parken ab. Schreiben Sie uns dazu bitte vor Beginn des Parkvorgangs eine Email an: PARKEN@KFG.KARLSRUHE.DE
4. IST ES MÖGLICH, MEINEN ANHÄNGER, DACHGEPÄCKTRÄGER, REIFEN ODER ANDERES IM PARKHAUS KURZFRISTIG ZU LAGERN?
Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen ist untersagt.
5. WÄHREND DES PARKVORGANGS IM PARKHAUS WURDE MEIN FAHRZEUG BESCHÄDIGT.
Es gelten dieselben öffentlich-rechtlichen Regelungen wie im öffentlichen Straßenraum. Bitte melden Sie den Vorfall bei der Polizei.
Als Parkhausbetreiber können wir nur haften, wenn der Schaden durch unsere Einrichtungen oder durch unsere Mitarbeiter entstanden ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern im Rahmen unserer Möglichkeiten.
6. ICH HABE EINE BESCHÄDIGUNG VERURSACHT.
Bitte melden Sie Beschädigungen umgehend dem Geschädigten.
Ist das Parkhaus und/oder seine Einrichtungen betroffen (z.B. Ölflecken), melden Sie dies bitte an PARKEN@KFG.KARLSRUHE.DE.
Bei Beschädigung eines anderen KFZs bleiben Sie bitte am Schadensort, bis Sie dem Geschädigten den Schaden mitteilen können.
Melden Sie sich im Zweifel bei der Polizei und beachten Sie deren Anweisungen. Schon bei kleinsten Schäden können Sie sich ansonsten mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert sehen.
7. KANN ICH DAS PARKHAUS MIT MEINEM ANHÄNGER, WOHNMOBIL ODER MIT MEINEM LKW NUTZEN?
Das Einstellen von Wohnmobilen, Anhängern, Lastwagen oder anderer Sonderformen von KFZ, sowie nicht zugelassener KFZ ist in allen unseren Parkräumen nicht gestattet.