Hier finden Sie eine Übersicht zu den am häufigsten gestellten Fragen
1. Wie kann ich einen Dauerstellplatz-Vertrag erhalten?
2. Kann ich mein Fahrzeug länger im Parkhaus abstellen, da ich z.B. in Urlaub bin?
3. Ist es möglich, meinen Anhänger, Dachgepäckträger, Reifensatz oder Anderes im Parkhaus kurzfristig zu lagern?
4. Während des Parkvorgangs im Parkhaus wurde mein Fahrzeug beschädigt.
5. Ich habe eine Beschädigung verursacht.
6. Kann ich das Parkhaus mit meinem Anhänger, Wohnmobil oder mit meinem LKW nutzen
Tiefgarage P1 am Hauptbahnhof Karlsruhe, Parkplatz P6 Fautenbruchstraße, Tiefgarage am ZKM, Parkhaus Kronenplatz:
Informationen zur Umstellung auf unser neues Parkabfertigungssystem finden Sie hier
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Bei Interesse an einem Dauerparkplatz schreiben Sie uns bitte eine Email mit folgenden Daten an parken@kfg.karlsruhe.de
- in welchem unserer Parkobjekte
- gewünschter Tarif
- Ihre Kontaktdaten und Adresse
- Ihr KFZ-Kennzeichen
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Stellplätzen in unseren Parkräumen werden die Plätze über Wartelisten vergeben.
Um in die Warteliste aufgenommen zu werden, schreiben Sie uns bitte eine Email mit Ihren Kontaktdaten und dem gewünschten Parkobjekt an: parken@kfg.karlsruhe.de
Wir melden uns gerne bei Ihnen, sobald ein Platz für Sie frei wird.
Nach unseren AGB beträgt die Höchstparkdauer ohne Dauerpark-Vertrag 3 Wochen.
Gerne stimmen wir mit Ihnen eine Regelung zum längeren Parken ab. Schreiben Sie uns dazu bitte vor Beginn des Parkvorgangs eine Email an: parken@kfg.karlsruhe.de
Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen ist untersagt.
Es gelten dieselben öffentlich-rechtlichen Regelungen wie im öffentlichen Straßenraum. Bitte melden Sie den Vorfall bei der Polizei.
Als Parkhausbetreiber können wir nur haften, wenn der Schaden durch unsere Einrichtungen oder durch unsere Mitarbeiter entstanden ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Bitte melden Sie Beschädigungen umgehend dem Geschädigten.
Ist das Parkhaus und/oder seine Einrichtungen betroffen (z.B. Ölflecken), melden Sie dies bitte an parken@kfg.karlsruhe.de.
Bei Beschädigung eines anderen KFZs bleiben Sie bitte am Schadensort, bis Sie dem Geschädigten den Schaden mitteilen können.
Melden Sie sich im Zweifel bei der Polizei und beachten Sie deren Anweisungen. Schon bei kleinsten Schäden können Sie sich ansonsten mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert sehen.
Das Einstellen von Wohnmobilen, Anhängern, Lastwagen oder anderer Sonderformen von KFZ, sowie nicht zugelassener KFZ ist in allen unseren Parkräumen nicht gestattet.